AGB
1: Vertragsgestaltung
1.1: Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und
MetaMind über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen
sowie Änderungen und Ergänzungen hierzu bedürfen der
Schriftform.
1.2: Ergänzend gelten die vorliegenden
Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.
1.3: Vorliegende Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2: Leistungen
2.1: MetaMind erbringt seine Leistungen durch freie
und/oder angestellte Mitarbeiter.
2.2: Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistung werden in
dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und MetaMind
im Einzelnen festgelegt.
2.3: MetaMind erbringt Leistungen in Form von Seminaren,
Trainings, Workshops, Moderation, Beratung, Coachings und
Projektarbeit.
2.4: Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht
statt.
2.5: MetaMind übernimmt keine Gewährleistung für einen
bestimmten Erfolg einer Leistung, es sei denn, dass eine
solche Gewährleistung ausdrücklich konkret und schriftlich
vereinbart ist.
3: Leistungssicherung
3.1: Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht von
MetaMind an den von diesen erstellten Werken
(Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder
Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber
bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch
MetaMind.
3.2: MetaMind sichert zu, dass den durch sie für die
Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Werken
Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
3.3: Der Auftraggeber informiert MetaMind vor und während
der Trainingsaktivitäten laufend über sämtliche Umstände,
die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von
Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom
Auftraggeber ernannt.
3.4: Sollten Teile des Trainingskonzepts und/oder
Durchführung des Auftrags vom Auftraggeber Dritten in
Auftrag gegeben werden ist MetaMind der Auftrag zur
Koordinierung zu erteilen, um eine Übereinstimmung mit den
konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu
erzielen.
3.5: MetaMind behält sich das Recht für die Auswahl von
Seminarhotels vor, sowie von Medienproduzenten,
Geräteherstellern und sonstigen Personen, welche von
MetaMind zur Durchführung des Auftrags eingesetzt werden.
Unzureichende oder nicht vereinbarte Arbeitsbedingungen
können zu einer für den Auftraggeber kostenpflichtigen
Terminverschiebung führen.
3.6: MetaMind ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der
Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4: Verschwiegenheitspflicht
4.1: Der/die Trainer/Berater verpflichtet(en) sich zur
Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge
und Informationen, die ihm/ihnen durch die Zusammenarbeit
mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese
Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der
vertraglichen Tätigkeit.
5: Honorare und Kosten
5.1: Das erste Kontaktgespräch ist kostenfrei, es sei denn,
es ist anderes vereinbart.
5.2: Ein Tageshonorar wird je angefangenem Tag für
Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und
sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber, mit
Dritten oder alleine zu realisieren sind, vereinbart.
5.3: Für Leistungen gemäß 2.3. werden jeweils Tages- oder
Pauschalhonorare vereinbart.
5.4: Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber
berechnet werden der Einsatz von Assistenten, Filmen,
Unterlagen, Videospots, Fallstudien etc.
5.5: Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert
berechnet. Kosten für An- und Abreise (reduziertes Honorar)
müssen gesondert vereinbart werden. Bei Berechnung von
Kilometergeld lt. unserer aktuellen Konditionenübersicht
werden die Distanzen ab und nach Salzburg verrechnet.
5.6: Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
5.7: Vereinbarte Honorare, sofern nichts anderes
vereinbart, werden unmittelbar nach erbrachter Leistung in
Rechnung gestellt und sind sofort, ohne Abzug fällig.
5.8: Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrechte gegenüber
fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
6: Terminänderungen
6.1: Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten
Leistung durch MetaMind wegen Krankheit, Unfall, höherer
Gewalt oder sonstigen von MetaMind nicht zu vertretenden
Umständen nicht eingehalten werden, bietet MetaMind unter
Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die
Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin
nachzuholen.
6.2: Kann vom Auftraggeber ein Termin nicht wahrgenommen
werden, werden innerhalb von 3 Monaten vor dem vereinbarten
Leistungstermin 50%, innerhalb von 1 Monat 75% und
innerhalb von 2 Wochen 100% des vereinbarten Honorars in
Rechnung gestellt.
7: Vertragsänderung
7.1: Vertragsänderungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform.
7.2: Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder durch schriftliche Vereinbarungen
geändert werden, wird dadurch die Wirksamkeit anderer
Punkte nicht berührt.
7.3: Für diese Bedingungen und ihre Durchführung gilt
ausschließlich österreichisches Recht.
7.4: Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Sitz von
MetaMind.
8: Erfüllungsort
8.1: Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag
ist Österreich.